Information
Interesse an einem Kleingarten?
Unsere Gartenparzellen werden unbefristet verpachtet!
Aktuell ist auch unsere Warteliste voll!
Aus diesem Grund steht der Download momentan nicht zur Verfügung
Unser Vorstand arbeitet ehrenamtlich, wir bitten um Verständnis, dass
auf Emails bezüglich freier Gärten nicht geantwortet werden kann.
Allgmeine Informationen
Nutzung des Kleingartens
Die Parzelle darf ausschließlich für kleingärtnerische Zwecke genutzt werden. Die gewerbliche Nutzung oder eine anderweitige Zweckentfremdung ist nicht gestattet.
Gartenpflege
Die Gartenparzelle muss ordnungsgemäß gepflegt und sauber gehalten werden. Mindestens 1/3 der Parzelle muss mit Obst und Gemüse sowie Kräuter bepflanzt sein. Wildwuchs und Grünschnitt sollte kompostiert werden.
Abfälle müssen entfernt werden.
Lauben und Bauten
Die Errichtung von Gartenlauben oder anderen Bauten ist in der Regel erlaubt, jedoch müssen diese den vorgegebenen Größen- und Bebauungsregeln entsprechen. Eine baurechtliche Genehmigung ist unbedingt erforderlich.
Gemeinschaft
Jeder unserer Kleingärtner ist dazu verpflichtet, pro Garten 7 Stunden Gemeinschaftsarbeit zu leisten. Zudem muss jeder Garten an Feiern 4 Stunden mithelfen.
Wissenswertes für Anwärter
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